Impfen verhindert potentiell tödliche Erkrankungen. Lassen Sie daher Ihren Impfschutz umgehend vervollständigen!
Neue Corona-Impfregeln für gesetzlich Versicherte
Ende des erweiterten Impfanspruchs
Bisher hatten gesetzlich Versicherte Anspruch auf die COVID-19-Impfung, wenn die Ärztin oder der Arzt dies für medizinisch erforderlich hielt. Dieser Anspruch entfiel leider ab dem 1. März 2024. Damit gilt verbindlich die Schutzimpfungs-Richtlinie, die auf den STIKO-Empfehlungen basiert.
Für wen wird weiterhin eine COVID-19-Impfung empfohlen?
Gemäß der jüngsten Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und deren Aufnahme als jährliche Standardimpfung im Herbst in den Impfkalender 2024 können folgende gesetzlich versicherte Personengruppen auch weiterhin eine COVID-19-Impfung erhalten:
- Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)
- Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
- Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
- Adipositas
- ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
- Trisomie 21
- Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, Z. n. Organtransplantation)
- aktive neoplastische Krankheiten
Für Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können, sind Booster ebenfalls empfohlen und möglich.
Die Auffrischimpfungen sollen nach Angaben der STIKO mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils zwölf Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen.
Corona-Impfstoffe:
Comirnaty® Omikron XBB.1.5
An die XBB.1.5-Variante angepasster, bivalenter Impfstoff von BioNTech/Pfizer.
Vorteil: induziert Antikörper mit guter Wirksamkeit gegen die neue immune-escape Omikron-Variante
Corona-Abstrich:
- Tests oder Abstriche auf das Corona-Virus können wir aus Kapazitätsgründen leider nicht mehr leisten. Der Bund übernimmt auch nicht mehr die Kosten. Bitte selbst testen oder in der Apotheke testen lassen.
Standard-Impfungen:
Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Impfungen, die Sie alle bei uns in der Praxis durchführen lassen können:
Denken Sie insbesondere an die 2. Masern-Impfung, die alle nach 1970 geborenen unbedingt haben sollten und in bestimmten Berufen auch nachweisen müssen.
Für Personen ab 60 Jahren, bei bestimmten Vorerkrankungen schon ab 50 Jahren ist die Impfung gegen Gürtelrose und Lungenentzündung (neuer Impfstoff!).
Zudem müssen nicht nur alle Mädchen, sondern nun auch alle Jungen zwischen 9 und 14 Jahren, in Ausnahmefällen bis 18 Jahren, gegen Papillomviren geimpft werden.
Impfungen bieten zwar keinen 100-prozentigen Schutz, aber ohne Impfung haben Sie überhaupt keinen Schutz.
Auch beraten wir und unsere speziell auf diesem Gebiet geschulten Mitarbeiter Sie gern über alle evtl. erforderlichen Reiseimpfungen und beruflich erforderliche Impfungen (Hepatitis), deren Kosten mittlerweile einige Krankenkassen erstatten. Bleiben Sie gesund!
Neue Impfungen:
Pneumokokken (Lungenentzündung)
Ab Januar 2024 ist der neue Pneumokokken-Konjugatimpfstoff APEXXNAR® bei uns verfügbar.
Die STIKO empfiehlt, dass alle ab 60 Jahren, alle ab 18 Jahren mit relevanter Grunderkrankung sowie alle ab 18 Jahren mit beruflichem Risiko 1x mit APEXXNAR® gegen Pneumokokken geimpft werden sollten.
M-Pox
Ab August 2023 können nun auch wir den Impfstoff (Imvernex®) für Sie auf Privatrezept verordnen und verabreichen. Die Kassen übernehmen bei Risikopersonen die Kosten per Kostenerstattung.
RSV
Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) verursachen bei Säuglingen und älteren Personen häufig schwere Atemwegserkrankungen. Mittlerweile gibt es einen für Personen ab 60 Jahren zugelassenen, proteinbasierten Impfstoff mit gentechnisch hergestelltem Antigen-Protein (RSVPreF3) und Adjuvans AS01E (Arexvy®). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten derzeit nur vereinzelt.