Rezepte, Überweisungen oder Verordnungen vorbestellen
Hier können Sie Folgerezepte (keine Erstverordnungen und keine AUs, keine Terminwünsche!) und Überweisungen (oder über unsere Rezepthotline) vorbestellen. Diese liegen dann in der nächstfolgenden Sprechstunde für Sie zur Abholung bereit. Haben wir Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal noch nicht eingelesen, muss diese bei Abholung vorgelegt werden. Ohne Versichertenkarte oder schriftlichen Versichertennachweis keine Herausgabe Ihrer Bestellung!
Nicht für Anfragen oder andere Kommunikation benutzen. Keine Bearbeitung im Praxisurlaub möglich.