Rezepte, Überweisungen oder Verordnungen vorbestellen
Achtung! Pflicht zu e-Rezepten! Bestellungen können nur noch bearbeitet werden, wenn wir im aktuellen Quartal Ihre Versichertenkarte eingelesen haben! Danach können Sie Folgerezepte (keine Erstverordnungen und keine AUs, keine Terminwünsche!) und Überweisungen hier (oder über unsere Rezepthotline) vorbestellen.
Rezepte über Folge-Medikamente (außer grüne Rezepte, Privatrezepte oder BTM) können Sie dann nach der nächstfolgenden Sprechstunde in der Apotheke mit Ihrer e-Rezept-App oder einfach mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen. Sie brauchen nicht mehr in die Praxis zu kommen.
Überweisungen, Heil- und Hilfsmittelverordnungen, grüne oder Privatrezepte oder BTM-Rezepte liegen weiterhin für Sie zur Abholung bereit – aber bitte nicht um 09:00 Uhr bestellen und um 09:30 Uhr abholen wollen.
Für Erstverordnungen ist weiterhin ein Arztkontakt erforderlich. Haben wir Ihr Präparat gerade erst verordnet, müsste also noch ausreichend vorhanden sein, gibt es keine neue Verordnung zu Lasten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Nicht für Anfragen oder andere Kommunikation benutzen. Natürlich ist auch keine Bearbeitung im Praxisurlaub möglich.