Praxisblog – Aktuelles

Aktuelle Meldungen aus der Praxis


Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Für eine Krankschreibung muss man nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden:

  • Die Arbeitsunfähigkeit kann nicht in einer Videosprechstunde festgestellt werden.
  • Der Patient muss in der Arztpraxis persönlich bekannt sein.
  • Es darf keine schwere Symptomatik vorliegen.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu fünf Kalendertage ausstellen. Besteht die telefonisch festgestellte Erkrankung fort, kann die Folgebescheinigung nur nach einem persönlichen Besuch in der Praxis ausgestellt werden. Wurde die Erstbescheinigung bei einem Praxisbesuch ausgestellt, kann die fortbestehende AU auch telefonisch festgestellt werden.


Aus einem Facebook-Post…

„Das Gesundheitswesen scheint mit dem Rücken zur Wand zu stehen, jahrzehntelange Misswirtschaft und Sparpolitik rächen sich jetzt. Und nein, das waren nicht die Grünen.

Wir, die wir in diesem System arbeiten, ob Pflege, Ärzte, Physios, MFAs etc., müssen damit jeden Tag umgehen. Wir arbeiten am Limit in diesem System.

Und dann muss man noch lesen, dass alles „so lange dauert“. Da wird genöhlt, dass man so schlecht Termine bekommt. Es wird gemault, dass man nicht sofort pronto presto operiert wird, weil es einem gerade in den Zeitplan passt.

Und mit keinem Wort wird daran gedacht, dass es vielleicht auch noch andere Patienten gibt, deren Bedürfnisse etwas wichtiger sind als die eigenen. Dass es Notfälle gibt, die keinen Aufschub erlauben. Dass andere auch ein Recht haben, einen Termin zu bekommen. Dass es durchaus sein könnte, dass der Arzt im MVZ pro Tag bereits 60 Patienten behandelt, dass der Operateur schon 12 Stunden ohne Pause durchgearbeitet hat. Dass der Stationsarzt nach 24 Stunden Dienst auch durch ist. Dass die Schwester nach acht Nächten auch mal ihre Familie am Tag erleben will.

Mit keinem Wort wird daran gedacht, dass man auch einfach aus medizinischen Gründen nicht sofort die Wunschleistung bekommt. Klar, man weiß es ja selber besser als derjenige, der in diesem Beruf arbeitet. Ich sage dem Mechatroniker auch immer, was er zu tun hat.

Und mit keinem Wort wird daran gedacht, dass wir eben nicht den ganzen Tag einen Lenz schieben und nur aus Bequemlichkeit oder weil das Golfspiel wichtiger ist, nicht sofort Wunschtermine erfüllen können. Jedem. Jederzeit. Immer.

Mit keinem Wort wird daran gedacht, dass wir als Arbeitende in diesem System aktuell am Limit sind. Wir arbeiten mit dem Minimum an Personal, weil sich kein Mensch diese Jobs mehr antun will. Wir arbeiten jeder für drei, vier Angestellte. Um dann zu hören, dass wir faul seien? Weil wir Menschen sind? Weil auch wir nicht wunschgemäß 24h am Tag, sieben Tage die Woche durcharbeiten können, um Wünsche zu erfüllen?

Wir versuchen alle, trotz den Schwierigkeiten das Gesundheitswesen am Laufen zu halten. Jedem die Versorgung zu ermöglichen, die er braucht. Da ist es mehr als verärgernd, wenn man sich dann ein Jammern auf so hohem Niveau anhören muss.

Kaum einer in Deutschland muss etwas für seine Gesundheit und die medizinische Versorgung selber bezahlen. Fast alles ist umsonst. Gratis. Für Lau. Was dann natürlich noch ärgerlicher ist, wenn man für eine Leistung, für die man nicht selber zahlen muss, auch noch warten soll.

Das Klatschen aus der Coronazeit ist längst verhallt. Kehren wir zum Alltag zurück.“


E-Rezept-App

Zur Einsicht, Verwaltung und Weiterleitung Ihrer E-Rezepte und ggf. die Ihrer Familie dient die E-Rezept-App der Gematik.

Für die Anmeldung in der E-Rezept-App benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone, eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dazugehörige PIN. Im Anmeldeprozess halten Sie die eGK an das Smartphone und geben die PIN der eGK ein. Im Anschluss können Sie das E-Rezept abrufen und einlösen, nachdem wir es erstellt und elektronisch unterschrieben haben.

Die elektronische Signatur erfolgt dabei gesammelt jeweils zum Ende der Vormittags- und der Nachmittagssprechstunde.


Änderungen ab 01.01.2022

Ab dem 01.01.2022 sehen Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anders aus. Die Ausfertigung für die Krankenkasse wird nicht mehr ausgedruckt, sondern elektronisch verschickt (eAU):


Ihre Rezepte bekommen einen QR-Code und können von Ihnen mit der eRezept-App eingelesen und in der Apotheke eingelöst werden:


Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ab dem 1. Oktober 2021; spätestens ab 1. Januar 2022 (Übergangsregelung) ist die eAU ist für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend. Die Ausfertigung der AU für die Krankenkasse soll ausschliesslich über den KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) signiert und verschlüsselt an die KIM-Adresse der Krankenkasse elektronisch und papierlos übermittelt werden: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die Voraussetzungen dafür (TI-Anbindung mit E-Health-Konnektor, KIM-Dienst, eHBA 2.0, PVS-Update) sind bei uns vorhanden.


Video- und Telefonsprechstunde!

In unserer Praxis werden alle Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie eingehalten. Das Infektionsrisiko bei einem Praxisbesuch wird somit auf ein Minimum reduziert. Gerne können Sie auch einen Arztkontakt per Video- oder Telefonsprechstunde buchen. Hierzu vergeben wir Ihnen einen Termin und einen Zugangscode, den sie bei unserem Technikpartner eingeben.

Zugang zur Videosprechstunde


Frohes Neues 2021!

Wir wünschen allen Patienten ein frohes und gesundes neues Jahr und:

…dass „Corona“ wieder eine Biersorte ist

…dass wir, wenn wir uns treffen, wieder einen Schritt nach vorne und nicht mehr einen zurück machen

…dass „Positiv“ wieder etwas Positives ist

…dass Tests wieder in der Schule und nicht am Praxisfenster stattfinden

…dass „Isolieren“ wieder für Häuser und Kabel gilt

…dass man mit einer Maske allerhöchstens Karneval feiert

…und dass Donald wieder eine Comic-Ente ist


Check-up nur noch alle 3 Jahre!

Am 29.03.19 hat der Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 01.04.19 (leider kein Aprilscherz) beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenkassen die bislang alle 2 Jahre fällige Gesundheitsuntersuchung (Präventionslabor, Untersuchung, Impfschutzüberprüfung) nur noch alle 3 Jahre bezahlen.

Derzeit wird die Untersuchung einmalig ab 18 Jahren und ab 35 alle drei Jahre von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

War Ihre letzte Check-up Untersuchung 2017, ist erst 2020 wieder eine neue Untersuchung auf Kasse möglich.

Wir bieten Ihnen weiterhin einen jährlichen oder zweijährlichen Check an, müssen Ihnen diesen jedoch privat in Rechnung stellen, da dies leider keine Kassenleisung mehr ist.

Quelle: KBV