Praxisblog – Aktuelles

Aktuelle Meldungen aus der Praxis


Änderungen ab 01.01.2022

Ab dem 01.01.2022 sehen Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anders aus. Die Ausfertigung für die Krankenkasse wird nicht mehr ausgedruckt, sondern elektronisch verschickt (eAU):


Ihre Rezepte bekommen einen QR-Code und können von Ihnen mit der eRezept-App eingelesen und in der Apotheke eingelöst werden:


Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ab dem 1. Oktober 2021; spätestens ab 1. Januar 2022 (Übergangsregelung) ist die eAU ist für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend. Die Ausfertigung der AU für die Krankenkasse soll ausschliesslich über den KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) signiert und verschlüsselt an die KIM-Adresse der Krankenkasse elektronisch und papierlos übermittelt werden: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die Voraussetzungen dafür (TI-Anbindung mit E-Health-Konnektor, KIM-Dienst, eHBA 2.0, PVS-Update) sind bei uns vorhanden.

Einzig: Es klappt noch nicht. Wir müssen den Krankenkassendurchschlag also weiterhin drucken und hoffen auf Fortschritte der Programmierer von PVS und Konnektorhersteller.


Video- und Telefonsprechstunde!

In unserer Praxis werden alle Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie eingehalten. Das Infektionsrisiko bei einem Praxisbesuch wird somit auf ein Minimum reduziert. Gerne können Sie auch einen Arztkontakt per Video- oder Telefonsprechstunde buchen. Hierzu vergeben wir Ihnen einen Termin und einen Zugangscode, den sie bei unserem Technikpartner eingeben.

Zugang zur Videosprechstunde


Frohes Neues 2021!

Wir wünschen allen Patienten ein frohes und gesundes neues Jahr und:

…dass „Corona“ wieder eine Biersorte ist

…dass wir, wenn wir uns treffen, wieder einen Schritt nach vorne und nicht mehr einen zurück machen

…dass „Positiv“ wieder etwas Positives ist

…dass Tests wieder in der Schule und nicht am Praxisfenster stattfinden

…dass „Isolieren“ wieder für Häuser und Kabel gilt

…dass man mit einer Maske allerhöchstens Karneval feiert

…und dass Donald wieder eine Comic-Ente ist


Check-up nur noch alle 3 Jahre!

Am 29.03.19 hat der Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 01.04.19 (leider kein Aprilscherz) beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenkassen die bislang alle 2 Jahre fällige Gesundheitsuntersuchung (Präventionslabor, Untersuchung, Impfschutzüberprüfung) nur noch alle 3 Jahre bezahlen.

Derzeit wird die Untersuchung einmalig ab 18 Jahren und ab 35 alle drei Jahre von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

War Ihre letzte Check-up Untersuchung 2017, ist erst 2020 wieder eine neue Untersuchung auf Kasse möglich.

Wir bieten Ihnen weiterhin einen jährlichen oder zweijährlichen Check an, müssen Ihnen diesen jedoch privat in Rechnung stellen, da dies leider keine Kassenleisung mehr ist.

Quelle: KBV


Screening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen

Ab dem 01.01.2018 haben Männer ab 65 Jahren Anspruch auf ein Screening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen, also Erweiterungen der Bauchschlagader.

Im Ultraschall messen wir den Umfang Ihrer Bauchschlagader aus und können bei Erweiterungen rechtzeitig Konsequenzen ziehen, damit es nicht zu einer oft tödlichen Ruptur dieses Gefäßes kommt.


Grippeschutzimpfung jetzt!

Aktueller Grippeschutzimpfstoff für die Saison 2017 / 2018 eingetroffen! Wir raten allen Personen über 60 Jahren sowie allen, die einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind, zur Impfung. Dazu können Sie ohne Termin in die Praxis kommen.