Serviceleistungen, Untersuchungen oder Behandlungen, die nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören, müssen Patientinnen und Patienten selbst bezahlen und bekommen das Geld nur in Ausnahmefällen nachträglich von der Kasse erstattet.
Solche Leistungen werden als Selbstzahlerleistungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL – bezeichnet. Auch wenn die Krankenkassen sie nicht zahlen, können Selbstzahlerleistungen durchaus sinnvoll sein.
Beispiele für IGeL
Typische Beispiele für individuelle Gesundheitsleistungen:
Behandlungs-IGeL
- Aufbauspritzen bei Erschöpfungssymptomen
Früherkennungs-IGeL
- zusätzliche, jährliche oder zweijährliche Gesundheitsuntersuchungen
- Ultraschall-Untersuchungen von Organen („Organcheck“)
- Bestimmung des Prostataspezifischen Antigens (PSA), ohne Hinweise auf Prostata-Krebs
Freizeit-, Urlaub-, Sport-IGeL
- Reisemedizinische Beratung einschließlich Impfberatungen und Impfungen
- Tauglichkeitsuntersuchungen für Sportarten wie Tauchen oder Boot fahren
- Sportmedizinische Beratungen
Service-IGeL
- Bescheinigung für Altersheime, Kindergartens, Schule oder Sportverein
- Formulare bei Reiserücktritt
- Ärztliche Berufseingangsuntersuchungen
- Ärztliche Begutachtung zu Beurteilung der Wehrtauglichkeit auf Wunsch des Patienten
Labor-IGeL
- Zusätzliche Laborwerte auf Wunsch, z.B. Vitaminbestimmungen oder Spurenelemente
- Blutgruppenbestimmung
Gern beraten wir Sie über die Höhe der anfallenden Kosten. Gesundheit ist immer eine gute Investition.