Neue, elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht

Gesetzlich Krankenversicherte können ab dem 01.01.2015 nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) den Arzt, Psychotherapeuten und Zahnarzt aufsuchen. Die alten Chipkarten werden mit Ablauf des Jahres 2014 automatisch ungültig – unabhängig vom aufgedruckten Datum!

Unsere Praxis-EDV akzeptiert 2015 keine alten Chipkarten mehr. Bei Patienten ohne gültigen Versicherungsnachweis sind Ärzte verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen sowie Arzneimittel oder Heilmittel ein Privatrezept zu verordnen!

Denken Sie also rechtzeitig daran, sich eine neue „eGK“ zu besorgen und legen Sie diese bei Ihrem Erstkontakt unbedingt vor.

Patienteninformation eGK

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