AOK: Regressgefahr bei Fußpflegeverordnung


aokErneut möchten mich AOK und KVN vor einem Heilmittelregress „möglichst bewahren“. In Wirklichkeit ist die Verordnung von medizinischer Fußpflege ein Minenfeld und derart verkompliziert worden, dass die meisten Ärzte aus Angst vor Regressen eher von einer Verordnung zu Lasten der Krankenkasse absehen dürften.