Am 30.04.2015 ist die neue Richtlinie über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinie) in Kraft getreten. Die Richtlinie regelt u.a., dass Vertragsärzte vor der Verordnung stationärer Krankenhausbehandlung abzuwägen haben, ob die Behandlung nicht auch ambulant (und damit billiger) erfolgen kann.
Im Falle einer unwirtschaftlichen oder unberechtigten Krankenhauseinweisung soll der Hausarzt künftig in Regress genommen werden!
Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn wir Ihrem Wunsch nach Einweisung künftig nicht mehr in allen Fällen nachkommen können! Viele Patienten haben beispielsweise in Krankenhäusern Termine zur Behandlung von Bagatellerkrankungen, für die sie eine Einweisung mitbringen sollen. Diese dürfen wir künftig nicht mehr ausstellen! Wir protestieren aufs Schärfste gegen diese – unsinnigen und realitätsfernen – Richtlinien, bitte lassen Sie Ihren verständlichen Ärger bei Ablehnung einer Wunscheinweisung nicht an uns aus, sondern wenden Sie sich an Ihren Gesundheitsminister.