Jährliche Archive: 2021


Änderungen ab 01.01.2022

Ab dem 01.01.2022 sehen Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anders aus. Die Ausfertigung für die Krankenkasse wird nicht mehr ausgedruckt, sondern elektronisch verschickt (eAU):


Ihre Rezepte bekommen einen QR-Code und können von Ihnen mit der eRezept-App eingelesen und in der Apotheke eingelöst werden:


Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ab dem 1. Oktober 2021; spätestens ab 1. Januar 2022 (Übergangsregelung) ist die eAU ist für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend. Die Ausfertigung der AU für die Krankenkasse soll ausschliesslich über den KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) signiert und verschlüsselt an die KIM-Adresse der Krankenkasse elektronisch und papierlos übermittelt werden: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die Voraussetzungen dafür (TI-Anbindung mit E-Health-Konnektor, KIM-Dienst, eHBA 2.0, PVS-Update) sind bei uns vorhanden.


Video- und Telefonsprechstunde!

In unserer Praxis werden alle Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie eingehalten. Das Infektionsrisiko bei einem Praxisbesuch wird somit auf ein Minimum reduziert. Gerne können Sie auch einen Arztkontakt per Video- oder Telefonsprechstunde buchen. Hierzu vergeben wir Ihnen einen Termin und einen Zugangscode, den sie bei unserem Technikpartner eingeben.

Zugang zur Videosprechstunde


Frohes Neues 2021!

Wir wünschen allen Patienten ein frohes und gesundes neues Jahr und:

…dass „Corona“ wieder eine Biersorte ist

…dass wir, wenn wir uns treffen, wieder einen Schritt nach vorne und nicht mehr einen zurück machen

…dass „Positiv“ wieder etwas Positives ist

…dass Tests wieder in der Schule und nicht am Praxisfenster stattfinden

…dass „Isolieren“ wieder für Häuser und Kabel gilt

…dass man mit einer Maske allerhöchstens Karneval feiert

…und dass Donald wieder eine Comic-Ente ist