Tägliche Archive: 19. Dezember 2021


Änderungen ab 01.01.2022

Ab dem 01.01.2022 sehen Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anders aus. Die Ausfertigung für die Krankenkasse wird nicht mehr ausgedruckt, sondern elektronisch verschickt (eAU):


Ihre Rezepte bekommen einen QR-Code und können von Ihnen mit der eRezept-App eingelesen und in der Apotheke eingelöst werden: