Tägliche Archive: 11. Januar 2024


Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Für eine Krankschreibung muss man nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden:

  • Die Arbeitsunfähigkeit kann nicht in einer Videosprechstunde festgestellt werden.
  • Der Patient muss in der Arztpraxis persönlich bekannt sein.
  • Es darf keine schwere Symptomatik vorliegen.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu fünf Kalendertage ausstellen. Besteht die telefonisch festgestellte Erkrankung fort, kann die Folgebescheinigung nur nach einem persönlichen Besuch in der Praxis ausgestellt werden. Wurde die Erstbescheinigung bei einem Praxisbesuch ausgestellt, kann die fortbestehende AU auch telefonisch festgestellt werden.