Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich
Für eine Krankschreibung muss man nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden: Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu fünf Kalendertage ausstellen. Besteht die telefonisch festgestellte Erkrankung fort, kann die Folgebescheinigung nur […]
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