Jährliche Archive: 2014


Ab 2015 nur noch neue „eGK“ gültig! Neue, elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht

Neue, elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht

Gesetzlich Krankenversicherte können ab dem 01.01.2015 nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) den Arzt, Psychotherapeuten und Zahnarzt aufsuchen. Die alten Chipkarten werden mit Ablauf des Jahres 2014 automatisch ungültig – unabhängig vom aufgedruckten Datum!

Unsere Praxis-EDV akzeptiert 2015 keine alten Chipkarten mehr. Bei Patienten ohne gültigen Versicherungsnachweis sind Ärzte verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen sowie Arzneimittel oder Heilmittel ein Privatrezept zu verordnen!

Denken Sie also rechtzeitig daran, sich eine neue „eGK“ zu besorgen und legen Sie diese bei Ihrem Erstkontakt unbedingt vor.

Patienteninformation eGK


Nichtärztliche Praxisassistenten in Hausarztpraxen

Ab Januar 2015 können Hausärzte auch in nicht unterversorgten Gebieten einen nichtärztlichen Praxisassistenten beschäftigen, der sie bei der Behandlung ihrer Patienten unterstützt und zum Beispiel Hausbesuche übernimmt. Nichtärztliche Praxisassistenten sollen vor allem in Hausarztpraxen zum Einsatz kommen, die viele Patienten betreuen und Unterstützung benötigen. Hausärzte erhalten dadurch Unterstützung und haben letztlich mehr Zeit für ihre Patienten. Voraussetzung ist eine spezielle Weiterbildung nach einem zertifizierten Programm der Bundesärztekammer.

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AOK: Regressgefahr bei Fußpflegeverordnung

aokErneut möchten mich AOK und KVN vor einem Heilmittelregress „möglichst bewahren“. In Wirklichkeit ist die Verordnung von medizinischer Fußpflege ein Minenfeld und derart verkompliziert worden, dass die meisten Ärzte aus Angst vor Regressen eher von einer Verordnung zu Lasten der Krankenkasse absehen dürften.