Praxisblog – Aktuelles

Aktuelle Meldungen aus der Praxis


Screening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen

Ab dem 01.01.2018 haben Männer ab 65 Jahren Anspruch auf ein Screening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen, also Erweiterungen der Bauchschlagader.

Im Ultraschall messen wir den Umfang Ihrer Bauchschlagader aus und können bei Erweiterungen rechtzeitig Konsequenzen ziehen, damit es nicht zu einer oft tödlichen Ruptur dieses Gefäßes kommt.


Grippeschutzimpfung jetzt!

Aktueller Grippeschutzimpfstoff für die Saison 2017 / 2018 eingetroffen! Wir raten allen Personen über 60 Jahren sowie allen, die einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind, zur Impfung. Dazu können Sie ohne Termin in die Praxis kommen.


TerminServiceStelle

Die neue TerminServiceStelle (TSS) der KV Niedersachsen hat am 25.01.2016 ihren Betrieb aufgenommen. Patienten, die bereit sind, zu einem fremden Facharzt auch Anfahrtzeiten von über 30 Minuten in Kauf zu nehmen, können sich mit einer speziellen Überweisung von uns zunächst telefonisch bei der TSS melden.
Ab März 2016 ist eine Terminvermittlung über Internet geplant. Augen-, Kinder-, Frauenarzt und Psychologentermine werden dabei jedoch nicht vermittelt.


Grippeschutzimpfung – neuer Impfstoff eingetroffen!

Für Ihre Grippeschutzimpfung - neuer Impfstoff Xanaflu (R) 2015/2016

Für Ihre Grippeschutzimpfung – neuer Impfstoff Xanaflu (R) 2015/2016

Die Grippeschutzimpfung muss jährlich aufgefrischt werden, da sich die kursierenden Virustypen stetig verändern. Die Vorjahresimpfung bietet nur noch einen Teilschutz gegen neue Virusstämme!

Wer sollte sich impfen lassen?

  • Alle über 60 Jahre alten Patienten, insbesondere Bewohner von Altenheimen
  • Menschen in Einrichtungen mit starkem Publikumsverkehr oder mit Kontakt zu vielen Menschen
  • Patienten mit chronischen Vorerkrankungen (Asthma, Herz-Kreislauferkrankungen etc.)

Weitere Informationen über die Grippeschutzimpfung finden Sie unter den folgenden Links:

https://de.wikipedia.org/wiki/Grippeimpfung

Patienteninfoblatt der KBV zur Grippeschutzimpfung

Der neue Impfstoff ist bei uns vorrätig, für eine Impfung benötigen Sie keinen Termin. Sprechen Sie uns an!


Neue Krankenhausbehandlungs-Richtlinie ab 30.04.2015

Am 30.04.2015 ist die neue Richtlinie über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinie) in Kraft getreten. Die Richtlinie regelt u.a., dass Vertragsärzte vor der Verordnung stationärer Krankenhausbehandlung abzuwägen haben, ob die Behandlung nicht auch ambulant (und damit billiger) erfolgen kann.

Im Falle einer unwirtschaftlichen oder unberechtigten Krankenhauseinweisung soll der Hausarzt künftig in Regress genommen werden!

Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn wir Ihrem Wunsch nach Einweisung künftig nicht mehr in allen Fällen nachkommen können! Viele Patienten haben beispielsweise in Krankenhäusern Termine zur Behandlung von Bagatellerkrankungen, für die sie eine Einweisung mitbringen sollen. Diese dürfen wir künftig nicht mehr ausstellen! Wir protestieren aufs Schärfste gegen diese – unsinnigen und realitätsfernen – Richtlinien, bitte lassen Sie Ihren verständlichen Ärger bei Ablehnung einer Wunscheinweisung nicht an uns aus, sondern wenden Sie sich an Ihren Gesundheitsminister.


Erhöhtes Patientenaufkommen

Aufgrund der akutellen Grippewelle muss leider wegen des erhöhten Andrangs verstärkt mit Wartezeiten gerechnet werden. Auch können wir trotz größter Anstrengung leider nicht mehr jeden Patienten drannehmen. Wir hoffen, dass sich die Situation bald wieder normalisiert und bitten um ein wenig Verständnis.

 


Ab 2015 nur noch neue „eGK“ gültig! Neue, elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht

Neue, elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht

Gesetzlich Krankenversicherte können ab dem 01.01.2015 nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) den Arzt, Psychotherapeuten und Zahnarzt aufsuchen. Die alten Chipkarten werden mit Ablauf des Jahres 2014 automatisch ungültig – unabhängig vom aufgedruckten Datum!

Unsere Praxis-EDV akzeptiert 2015 keine alten Chipkarten mehr. Bei Patienten ohne gültigen Versicherungsnachweis sind Ärzte verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen sowie Arzneimittel oder Heilmittel ein Privatrezept zu verordnen!

Denken Sie also rechtzeitig daran, sich eine neue „eGK“ zu besorgen und legen Sie diese bei Ihrem Erstkontakt unbedingt vor.

Patienteninformation eGK