Check-up nur noch alle 3 Jahre!

Am 29.03.19 hat der Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 01.04.19 (leider kein Aprilscherz) beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenkassen die bislang alle 2 Jahre fällige Gesundheitsuntersuchung (Präventionslabor, Untersuchung, Impfschutzüberprüfung) nur noch alle 3 Jahre bezahlen. Derzeit wird die Untersuchung einmalig ab 18 Jahren und ab 35 alle drei Jahre von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. War Ihre letzte […]

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Screening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen

Ab dem 01.01.2018 haben Männer ab 65 Jahren Anspruch auf ein Screening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen, also Erweiterungen der Bauchschlagader. Im Ultraschall messen wir den Umfang Ihrer Bauchschlagader aus und können bei Erweiterungen rechtzeitig Konsequenzen ziehen, damit es nicht zu einer oft tödlichen Ruptur dieses Gefäßes kommt.

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TerminServiceStelle

Die neue TerminServiceStelle (TSS) der KV Niedersachsen hat am 25.01.2016 ihren Betrieb aufgenommen. Patienten, die bereit sind, zu einem fremden Facharzt auch Anfahrtzeiten von über 30 Minuten in Kauf zu nehmen, können sich mit einer speziellen Überweisung von uns zunächst telefonisch bei der TSS melden. Ab März 2016 ist eine Terminvermittlung über Internet geplant. Augen-, Kinder-, Frauenarzt

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Grippeschutzimpfung – neuer Impfstoff eingetroffen!

Die Grippeschutzimpfung muss jährlich aufgefrischt werden, da sich die kursierenden Virustypen stetig verändern. Die Vorjahresimpfung bietet nur noch einen Teilschutz gegen neue Virusstämme! Wer sollte sich impfen lassen? Alle über 60 Jahre alten Patienten, insbesondere Bewohner von Altenheimen Menschen in Einrichtungen mit starkem Publikumsverkehr oder mit Kontakt zu vielen Menschen Patienten mit chronischen Vorerkrankungen (Asthma, Herz-Kreislauferkrankungen etc.) Weitere

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Neue Krankenhausbehandlungs-Richtlinie ab 30.04.2015

Am 30.04.2015 ist die neue Richtlinie über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinie) in Kraft getreten. Die Richtlinie regelt u.a., dass Vertragsärzte vor der Verordnung stationärer Krankenhausbehandlung abzuwägen haben, ob die Behandlung nicht auch ambulant (und damit billiger) erfolgen kann. Im Falle einer unwirtschaftlichen oder unberechtigten Krankenhauseinweisung soll der Hausarzt künftig in Regress genommen werden! Bitte haben Sie daher Verständnis,

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